1.1 Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt über das Schulportal DGUV Lernen und Gesundheit Lehrkräften, Dozentinnen/Dozenten und Ausbilderinnen/Ausbildern von Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen (nachfolgend zusammen "Lehrkräfte") kostenlos digitale Unterrichtsmaterialien zu Verfügung.
1.2 Das Schulportal und dessen Inhalte richtet sich vornehmlich an Lehrkräfte, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler und darf von diesen nur zu Bildungs- und Ausbildungszwecken und im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung genutzt werden.
Die DGUV räumt Lehrkräften ein nicht ausschließliches und nur nach Maßgabe dieser Ziffer 2 übertragbares Recht ein, die auf dem Schulportal angebotenen und herunterladbaren Unterrichtsmaterialien in dem nachfolgend beschriebenen Umfang zu nutzen.
2.1 Art der Unterrichtsmaterialien
Die im Schulportal bereitgestellten Materialien können Sprach- und Textwerke, Darstellungen, Musik- und sonstige Audio-Dateien, Filmwerke und ähnliche Werke (nachfolgend zusammen "Unterrichtsmaterialien) sein und sind urheberrechtlich geschützt. Die Unterrichtsmaterialien können auch Zusatzinformationen enthalten.
2.2 Umfang des Nutzungsrechts
Das Lehrkräften im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung eingeräumte Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Unterrichtsmaterialien herunterzuladen und nach folgenden Maßgaben zu verwenden:
Die Unterrichtsmaterialien dürfen im Rahmen von Bildungsmaßnahmen zu Bildungszwecken
Eine sonstige Nutzung ist nicht gestattet oder Bedarf der Erlaubnis durch die DGUV. Insbesondere ist
der Unterrichtsmaterialien ohne Zustimmung der DGUV untersagt.
2.3 Zusatzinformationen
Die zu den einzelnen Medien mitgelieferten Zusatzinformationen (Metadaten wie z. B. Kurzinfo, Beschreibung, Urheber-, Copyright-Informationen) dürfen ebenfalls nur im Rahmen der Bildungsmaßnahme verwendet werden. Insbesondere ist jede Veränderung oder Verfälschung der Zusatzinformationen untersagt oder bedarf der Zustimmung der DGUV.
Sofern über das Schulportal DGUV Lernen und Gesundheit Software zum Download zur Verfügung gestellt wird, zu der eine separate Lizenzvereinbarung gehört, darf die Nutzung der Software nur gemäß den Bestimmungen der zugehörigen Lizenzvereinbarung erfolgen. Die Bedingungen dieser Nutzungsvereinbarung bleiben unberührt.
4.1 Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 2 durch die DGUV im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung erfolgt unentgeltlich.
4.2 Ansprüche wegen Rechts- und Sachmängeln der im Rahmen des Schulportals von der DGUV zur Verfügung gestellten Materialien und sonstigen Leistungen sind außer im Falle der Arglist ausgeschlossen.