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Wenn ein Schulunfall alles ändert

  • Ausstattung mit technischen Unterrichts- und Lernhilfen wird bezahlt
  • Schnelle Intervention nach traumatischen Ereignissen
  • Beratung und Hilfe bei der beruflichen Ausbildung

 

Schülerinnen und Schüler, die durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt bleiben, erhalten Unterstützung durch die Unfallkassen.

 

Der Teenager fährt mit dem Fahrrad zur Schule, als ein Autofahrer beim Rechtsabbiegen nicht aufpasst. Den Zusammenstoß überlebt der Jugendliche schwer verletzt, doch bleibt er querschnittsgelähmt. „Die Unfallkassen sorgen nach Schulunfällen nicht nur für die Heilbehandlung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln, sondern leisten auch die deswegen erforderlichen schulischen und beruflichen Hilfen“, sagt Steffen Glaubitz. Der Jurist ist Leiter Rehabilitation und Leistungen bei der Unfallkasse Berlin. Nach Unfällen erbringt die Schülerunfallversicherung alle Maßnahmen, um trotz verbliebener Einschränkungen eine angemessene schulische und spätere berufliche Ausbildung zu erreichen. Das Leistungsspektrum reicht von Unterricht am Krankenbett oder Nachhilfe, um wesentliche Lerndefizite zu vermeiden, bis hin zu Hilfen, um mit den Folgen des Unfalls eine angemessene Schul- und Berufsausbildung zu erreichen.

 

„Verletzte Schulkinder unterstützen wir dabei, so früh wie möglich wieder in der Schule und in der Klassengemeinschaft zu sein“, sagt Glaubitz. Die Unfallkasse stellt daher auch den Transport zur Schule und nach Hause sicher, wenn sich ein Kind eines oder beide Beine verletzt hat und es wichtigen Unterricht verpassen würde, weil es die Schule nicht zu Fuß, mit dem Rad oder öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Ein ärztliches Attest muss bescheinigen, ob und wie lange die Schulfahrten nötig sind. Wenn Unfallfolgen dauerhaft die Ausbildung beeinträchtigen, organisieren und finanzieren die Unfallkassen zudem etwa die Ausstattung mit technischen Unterrichts- und Lernhilfen. „In schweren Fällen können auch Assistenzlehrkräfte erforderlich sein, um die Schulbildung inklusiv fortsetzen zu können.“ Als Beispiel nennt der Jurist starke kognitive Einschränkungen, etwa durch ein Schädel-Hirn-Trauma, die auch erfordern können, eine andere Schulform zu finden.

Hilfe nach einem traumatischen Ereignis

 

Auf dem Schulweg einen schweren Verkehrsunfall zu erleiden traumatisiert nicht nur körperlich, sondern auch seelisch. Ebenso kann es traumatisierend sein, solche Unfälle auf dem Schulweg mit ansehen zu müssen. In diesen Fällen unterstützt die Schülerunfallversicherung, das gilt auch für Unfälle, die ein psychisches Trauma verursachen – wie etwa nach sexualisierter Gewalt an Schulen. Um schnell intervenieren zu können, verfügt die gesetzliche Unfallversicherung über ein eigenes Netzwerk von besonders qualifizierten und spezialisierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. „Es können unbürokratisch sehr kurzfristig und niedrigschwellig zunächst fünf probatorische Sitzungen angeboten werden, um die Diagnose zu klären und festzustellen, ob weiterer unfallbedingter Behandlungsbedarf besteht“, sagt Glaubitz. Ist das der Fall, stellt die Therapeutin oder der Therapeut den Antrag, die Eltern der betroffenen Schülerinnen oder Schüler müssen sich nicht darum kümmern.

 

Berufswegplanung und Ausbildung

 

Auch nach dem Schulabschluss begleitet die gesetzliche Unfallversicherung dauerhaft beeinträchtigte junge Menschen weiter, um ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. „DGUV Job“ heißt der Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, der Schulabsolventinnen und -absolventen bei der Suche nach einem behindertengerechten Ausbildungs- oder Arbeitsplatz unterstützen kann. Bei der entsprechenden Berufswegplanung helfen die Reha-Fachberaterinnen und -Fachberater der Unfallkassen auch persönlich. Für Betriebe gibt es finanzielle Anreize und Zuschüsse, um den Arbeitsplatz technisch anzupassen oder den barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Eventuell muss auch die Arbeit oder die Arbeitszeit anders organisiert werden, weil die Beeinträchtigung es nicht zulässt, Vollzeit zu arbeiten. „Unfallversicherungen können dann die damit verbundenen Kosten übernehmen, arbeitsvertragliche Anpassungen vereinbaren und Kompensationsleistungen an den Arbeitgeber zahlen.“

 

Ferner kommen Glaubitz zufolge individuelle Maßnahmen in Betracht: Einzelcoachings, ein Bewerbungstraining, aber auch eine berufsvorbereitende Basisqualifizierung. Gebe es zum Beispiel aufgrund eines Schul- oder Wegeunfalls Sprachprobleme oder Schwierigkeiten mit der Merkfähigkeit, könne ein spezielles Training vorab notwendig sein, um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung zu gewährleisten, erläutert der Experte der Unfallkasse Berlin. „Die Unfallkassen erbringen die Leistungen von Amts wegen“, sagt Glaubitz. „Sobald ein Bedarf erkannt wird, wird alles Erforderliche auf den Weg gebracht.“

 

 

 

Autorin: Mirjam Ulrich, freie Journalistin

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