Portrait von Michael von Farkas. Er ist stellvertretender Geschäftsführer der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB).

Foto: Dominik Buschardt

3 FRAGEN:
Am Nachmittag beim Lernen versichert


1

Sind Schülerinnen und Schüler gesetzlich unfallversichert, wenn sie am Nachhilfeunterricht oder an der Hausaufgabenbetreuung der Schule teilnehmen?

 

Denkbar sind hier zwei Fallkonstellationen: Der Nachhilfeunterricht oder die Hausaufgabenbetreuung werden als schulische Veranstaltung angeboten. Sprich: Anleitung und Beaufsichtigung wir durch schulisches Personal gewährleistet. Oder die Fördermaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit der Schule im Rahmen der Nachmittagsbetreuung im unmittelbaren Anschluss an den Unterricht. In beiden Fällen besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz sowohl während der Maßnahme als auch auf dem späteren Heimweg.

 

2

Was gilt, wenn Kinder und Jugendliche von einem privaten Nachhilfeinstitut betreut werden?

 

Hier liegt im Regelfall keine schulische Veranstaltung mehr vor. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die private Nachhilfe von einem Schulförderverein durchgeführt wird, dessen Vorstand aus Mitgliedern des Schulelternbeirats und der Schulleitung besteht, so- dass die erforderliche Anbindung an den Schulunterricht gewähr-leistet werden kann.

 

3

Sind Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund gesetzlich unfallversichert, wenn sie in den Räumen der Schule von außerschulischen Trägern Sprachunterricht erhalten?

 

In diesen Fällen besteht für die Kursteilnehmer kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Möglich wäre nur ein Versicherungsschutz über die Satzung der Unfallkasse des betreffenden Bundeslandes. Auskunft hierüber gibt die jeweilige Unfallkasse.

 


Die Fragen beantwortete Michael von Farkas, stellvertretender Geschäftsführer der Kommunalen Unfallversicherung Bayern.

Impressum  DruckenWebcode: lug1003036Barrierefreiheit Symbol für GebärdenspracheSymbol für Leichte Sprache