Schulfesivitäten sind meist positive Höhepunkte des Schullebens, an die man sich noc lange gern zurückerinnert. Damit sie nicht duch unangenehme Ereignisse überschattet werden, wird eine gründliche Vorbereitung empfohlen.
Nicht jedes Fest an einer Schule steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Nur wenn die Schulleitung ein Fest als schulische Veranstaltung genehmigt, sind die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler gesetzlich unfallversichert. Eingeladene Gäste wie Eltern, Geschwister oder Freunde der Jugendlichen sind dagegen in der Regel nicht versichert.
Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn diese Gäste die Durchführung des Festes aktiv unterstützen, zum Beispiel als Hilfe beim Ausschank, Grillen oder bei der Einlasskontrolle. Von den Schülerinnen und Schülern selbst organisierte Schulfeste sind selbst dann nicht versichert, wenn Lehrkräfte zeitweise daran teilnehmen.
Im optimalen Fall gibt die jeweilige Schulleitung bereits vorher per Elternbrief bekannt, wann die Schulveranstaltung beginnt und endet sowie wann die Aufsichtspflicht wieder an die Eltern übergeht. Die Regelungen der jeweiligen Kultusbehörden über Veranstaltungen in Schulen sind zu beachten. Ebenso wie eventuelle Regelungen für die Nutzung von Gebäuden, die nicht als Versammlungsstätten gebaut worden sind.
Schulleitungen sollten vor geplanten Veranstaltungen folgende übergeordnete Fragen bedenken: Welcher Nutzungszweck ist für die Art der Räume vorgesehen und erlaubt? Ist die Nutzung des Gebäudes beziehungsweise der Anlage nur für die begrenzte Zahl von Mitgliedern der Schulfamilie erlaubt, zum Beispiel für eine Schuleinschreibung oder Abschlussfeier? Oder handelt es sich um eine Örtlichkeit, die auch für öffentliche, das heißt außerschulische größere Veranstaltungen genutzt werden darf?
Eventuell sind auch Nachfragen beim Sachaufwandsträger notwendig. Es gelten die länderspezifischen Regelungen zum Versammlungsstättenrecht, insbesondere die jeweilige Versammlungsstättenverordnung, die im Internet gefunden werden kann.
Autorin und Autor: Katja Seßlen und Klaus Hendrik Potthoff, Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB)
Mehr Tipps zur Organisation finden Sie hier als PDF zum Download.
Weiterführende Informationen, etwa zur Aula, Auftrittsflächen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen, bietet das Online-Portal unter www.sichere-schule.de.