Ein Mädchen sitzt neben seiner Mutter auf einer Bank und lächelt in die Kamera.

Foto: Andreas Gruhl

Sichere Schulfeste organisieren

 

  • Wer bei der Teilnahme unfallversichert ist
  • Was bei der Organisation wichtig ist

 

Schulfesivitäten sind meist positive Höhepunkte des Schullebens, an die man sich noc lange gern zurückerinnert. Damit sie nicht duch unangenehme Ereignisse überschattet werden, wird eine gründliche Vorbereitung empfohlen.

 

Nicht jedes Fest an einer Schule steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Nur wenn die Schulleitung ein Fest als schulische Veranstaltung genehmigt, sind die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler gesetzlich unfallversichert. Eingeladene Gäste wie Eltern, Geschwister oder Freunde der Jugendlichen sind dagegen in der Regel nicht versichert.

 

Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn diese Gäste die Durchführung des Festes aktiv unterstützen, zum Beispiel als Hilfe beim Ausschank, Grillen oder bei der Einlasskontrolle. Von den Schülerinnen und Schülern selbst organisierte Schulfeste sind selbst dann nicht versichert, wenn Lehrkräfte zeitweise daran teilnehmen.

 

Im optimalen Fall gibt die jeweilige Schulleitung bereits vorher per Elternbrief bekannt, wann die Schulveranstaltung beginnt und endet sowie wann die Aufsichtspflicht wieder an die Eltern übergeht. Die Regelungen der jeweiligen Kultusbehörden über Veranstaltungen in Schulen sind zu beachten. Ebenso wie eventuelle Regelungen für die Nutzung von Gebäuden, die nicht als Versammlungsstätten gebaut worden sind.

  

Länderspezifische Regelungen beachten

 

Schulleitungen sollten vor geplanten Veranstaltungen folgende übergeordnete Fragen bedenken: Welcher Nutzungszweck ist für die Art der Räume vorgesehen und erlaubt? Ist die Nutzung des Gebäudes beziehungsweise der Anlage nur für die begrenzte Zahl von Mitgliedern der Schulfamilie erlaubt, zum Beispiel für eine Schuleinschreibung oder Abschlussfeier? Oder handelt es sich um eine Örtlichkeit, die auch für öffentliche, das heißt außerschulische größere Veranstaltungen genutzt werden darf?

 

Eventuell sind auch Nachfragen beim Sachaufwandsträger notwendig. Es gelten die länderspezifischen Regelungen zum Versammlungsstättenrecht, insbesondere die jeweilige Versammlungsstättenverordnung, die im Internet gefunden werden kann.

 

Autorin und Autor: Katja Seßlen und Klaus Hendrik Potthoff, Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB)

 

 

Hinweis

 

Mehr Tipps zur Organisation finden Sie hier als PDF zum Download.

 

Weiterführende Informationen, etwa zur Aula, Auftrittsflächen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen, bietet das Online-Portal unter www.sichere-schule.de.

Für große Veranstaltungen: 12 Tipps der Polizei München

 

  1. Jugendbeamte der Polizei rechtzeitig verständigen. Nach Absprache nehmen diese gerne teil.

  2. Schülerinnen und Schüler bei der Erarbeitung der Sicherheitsregeln einbeziehen. Das fördert Eigenverantwortung und Regelakzeptanz. Regeln rechtzeitig verbreiten und auf Befolgung achten.

  3. Für ausreichende und gut erkennbare Ordner sorgen. Bei größeren Festen empfiehlt sich der Einsatz professioneller Ordnerdienste.

  4. Die Anwesenheit aktuell ausgebildeter Ersthelfer sicherstellen. Das können Lehrkräfte sein, externe Mitglieder von Rettungsorganisationen und Mitglieder des Schulsanitätsdienstes. Außerdem für Brandschutzhelfer aus dem Schulkollegium oder Mitglieder der Feuerwehr sorgen.

  5. Anwesenheit eines Hausrechtsinhabers sicherstellen. Grundsätzlich hat zunächst die Schulleitung das Hausrecht und kann während der Veranstaltung Weisungen erteilen. Das Hausrecht ist für die Dauer der Veranstaltung auch übertragbar.

  6. Mobiltelefone bereithalten, Empfang vorher überprüfen. Wichtige Nummern einspeichern, um im Notfall Rettungsdienste und Funktionsträger schnell verständigen zu können.

  7. Notausgänge nicht versperren oder verstellen. Vorsicht: Am Haupteingang abgewiesene Personen können sich über diese Türen Zutritt verschaffen. Kontrollieren, dass keine Brandlasten wie Kartons, Kulissen, Kostüme usw. im Fluchtweg abgestellt sind.

  8. Zufahrtswege und Stellflächen für Einsatzfahrzeuge frei halten. Geeignete Standorte für Mülltonnen in ausreichender Größe festlegen. Beschilderung anbringen, Kontrollperson festlegen.

  9. Errichtung von Durchgangsschleusen am Eingang, um den Besucherstrom besser zu überschauen.

  10. Eintrittskarten nicht „im Paket“ verkaufen. Mit begrenzter Ticketzahl lässt sich einer Überfüllung vorbeugen.

  11. Keinen Personen den Zutritt erlauben, die als Randalierer bekannt sind, erkennbar betrunken sind, Waffen, gefährliche Gegenstände oder verbotene Substanzen mitführen oder Alkohol einschmuggeln wollen.

  12. Rucksäcke und Taschen kontrollieren und auf gefährliche Gegenstände oder verbotene Substanzen überprüfen.

 

 

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