Rutschunfälle können ihre Ursache in einer verminderten Rutschhemmung durch Alterung und Abnutzung des Bodenbelags, ein erhöhtes Schmutz- oder Feuchtigkeitsaufkommen oder die mangelhafte Reinigung und Pflege der Bodenbeläge haben. Stolperunfälle können bereits durch Höhenunterschiede von mehr als 4 mm, aber auch durch Türstopper, die mehr als 15 cm von der Wand entfernt angeordnet sind, verursacht werden.
Schon der Zugang zum Schulgebäude muss eben, rutschfest und ausreichend beleuchtet sein. Im Eingangsbereich kann, abhängig von der Witterung, ein erhöhter Schmutz- und Nässeeintrag entstehen. Ausreichend große Fußabstreifmatten (mindestens 1,50 m tief über die gesamte Durchgangsbreite) bilden sogenannte Sauberlaufzonen, die Schmutz und Nässe zurückhalten. Im Gebäude ist insbesondere in den Fluren und Treppenräumen auf Sauberkeit zu achten. Durch regelmäßige Begehungen lassen sich Mängel rechtzeitig erkennen.
Zusätzliche Gefährdungen bestehen in den Fachräumen aufgrund der verwendeten Gefahrstoffe oder Arbeitsmaterialien. So müssen die Bodenbeläge in Werk- und Technikräumen bei Staubanfall ausreichend rutschhemmend sein. Beim Reinigen ist darauf zu achten, dass dafür zugelassene Industriestaubsauger (Staubklasse M) verwendet werden, da bei der Verwendung von Besen eine Gefährdung durch aufgewirbelte Holzstäube entsteht.
Dort, wo mit Computern oder anderen elektronischen Medien gearbeitet wird, ist auf eine sachgemäße Verlegung von Kabeln und Zuführungen zu achten. Müssen Kabelzuleitungen aufgrund fehlender Boden- oder Wandkanäle auf dem Boden verlegt werden, sind diese zum Beispiel mit Kabelbrücken oder Gummiläufern abzudecken.
Erfahrungsgemäß können Instandhaltungsmaßnahmen nicht immer direkt umgesetzt werden. Hier muss die Schulleitung zusammen mit dem Sachkostenträger vorläufige Sicher- ungsmaßnahmen bis zur endgültigen Instandsetzung abstimmen. Die Schulleitung kann von der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit, von betriebsärztlicher Seite und der Schulaufsicht Unterstützung einfordern. Darüber hinaus kann sie auch den entsprechenden Unfallversicherungsträger zurate ziehen. Um beim Eintritt einer akuten Gefährdung schnell und effektiv reagieren zu können, ist es wichtig, gemeinsam mit Schulhoheitsträger beziehungsweise Schulleitung und Sachkostenträger, aber auch innerhalb der Schule, Klarheit über Zuständigkeiten und Kommunikationswege zu schaffen.
Gefahrenstellen beseitigen in 10 Schritten
Ralph Glaubitt (Unfallkasse Nordrhein-Westfalen) und Bodo Köhmstedt (Unfallkasse Rheinland-Pfalz)
Was Schulleitungen bei Gefährdungen tun sollten
Was ist für Schulleiterinnen und Schulleiter in organisatorischer Hinsicht zu tun, wenn Gefährdungen auftreten? Grundsätzlich verantwortlich sind der Sachkosten- und der Schulhoheitsträger. Letzterer delegiert diese Verantwortlichkeit in der Regel an die Schulleitung. Für den sogenannten „äußeren Schulbereich“, also für die sichere und gesundheitsförderliche Gestaltung und Unterhaltung der Schule, steht der Sachkostenträger in der Pflicht.
Die Schulleitung ihrerseits ist für den „inneren Schulbereich“ verantwortlich. Dazu zählt die Umsetzung der Schulvorschriften sowie die Durchführung des Unterrichts und schließt ebenso die Fürsorge um die Sicherheit und Gesundheit vor Ort ein. Da „innerer“ und „äußerer Schulbereich“ nicht immer klar voneinander abzugrenzen sind, ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit für eine gute gesunde Schule wichtig.
Was bedeutet das konkret? Angenommen, durch eine lose Bodenplatte hat sich eine Stolperstelle gebildet. Um tätig zu werden, muss die Schulleitung zunächst einmal von der Gefahrenstelle erfahren. Dazu muss sie klare Regeln aufstellen: Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler müssen wissen, dass und wem sie einen eventuellen Mangel melden müssen. Je nach Gefährdung muss der betroffene Bereich gesichert werden, bei einer losen Bodenplatte beispielsweise durch ein Absperren mit einem Flatterband. Der nächste Schritt ist die Meldung an den Sachkostenträger, damit dieser den Mangel dauerhaft beseitigen kann. Hierbei ist zu empfehlen, den Schulhausmeister oder die Schulhausmeisterin einzubinden, da sie den Sachkostenträger als Sicherheitsbeauftragte für den äußeren Schulbereich unterstützen.