Ein Junge beim Aufwärmtaining der Box-AG in der Realschule Nenterhausen.

Foto: A. Arnold

Boxtraining: Auf den Rahmen kommt es an

  • Ergebnisse einer bundesweiten Recherche in allen Kultusministerien
  • Zum Boxen gibt es unterschiedliche länderspezi¡sche Regelungen
  • Schulleitungen sollten sich bei den zuständigen Schulbehörden informieren


Über das Boxtraining an einer Schule berichteten wir in einer vergangenen Ausgabe unseres Magazins. Doch in den Kultusministerien gibt es zum Thema Boxen teils unterschiedliche Ansichten. Hier die Ergebnisse einer bundesweiten Recherche.


Wie Schülerinnen und Schüler einer rheinlandpfälzischen Realschule an Selbstvertrauen, Durchhaltevermögen und sozialen Kompetenzen gewonnen hatten, das beleuchtete eine Reportage in der Ausgabe 1/2018 des Magazins pluspunkt. Allerdings scheiden sich bei diesem Thema die Geister, wie eine bundesweite Nachfrage in den Kultusbehörden zeigt.


Eine bekräftigende Haltung äußert etwa die Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung. Dem Bewegungsfeld „Kämpfen und Verteidigen“ wird hohe pädagogische Bedeutung zuerkannt. Dabei könne langfristig die Affektbeherrschung und -kanalisierung der Schülerinnen und Schüler entwickelt werden, so die Schulbehörde in ihrer Stellungnahme.


Ähnlich sieht man es im Kultusministerium Sachsen-Anhalt. Boxen sei hervorragend für die Fitness-Schulung und die Entwicklung erwünschten Sozialverhaltens geeignet. Allerdings sind Schlag-, Stoß- und Tritttechniken nur ohne Vollkontakt anzuwenden und Würgetechniken generell nicht erlaubt.


Viele Kultusbehörden betonen, dass Boxtraining im schulischen Kontext auf einem pädagogischen Konzept, Schutzmaßnahmen und Regeln basieren bzw. in „entschärfen“ Varianten angeboten werden sollte. So ist in Baden-Württemberg Fitnessboxen im Sportunterricht zulässig. Wichtig sei jedoch, dass es zu keiner direkten Auseinandersetzung mit dem Gegner komme. Auch Leichtkontaktboxen ohne Körpertreffer ist in einer Box-AG aus Sicht des Stuttgarter Kultusministeriums erlaubt.


Analoge Regelungen gelten im Norden. In Schleswig-Holstein gehört der Themenbereich „Raufen, Ringen, Verteidigen“ zwar zum Lehrplan. Doch alle schlagenden Voll- und Leichtkontaktsportarten, insbesondere Boxen und Kickboxen, sind für den Sportunterricht als Übungskampf verboten. Ausdrücklich erwünscht sind aber Trainingsformen dieser Sportarten, weil sie „einen hohen Wirkungsgrad besitzen“, so das Ministerium für Schule und Berufsbildung in Kiel.


In Rheinland-Pfalz können im Ganztag oder als Arbeitsgemeinschaft Elemente des Boxens als Fitnesstraining angeboten werden. Hierbei räumt das Kultusministerium den Schulen einen Entscheidungs- und Handlungsspielraum ein: „Die Entscheidung trifft die einzelne Schule.“

Im Nachbarland Hessen sind in Schulen Kampfsportarten unzulässig, die unmittelbar auf den Körper eines Gegners einwirken. Möglich ist es aber, Varianten des Boxens, wie Grundtechniken des Boxens, Kraft- und Koordinationsgymnastik, Seilspringen und Schattenboxen in den Sportunterricht zu integrieren.


In Bayern können im Rahmen des sogenannten Differenzierten Sportunterrichts Verteidigungstechniken der Sportarten Aikido, Judo, Ju-Jutsu, Karate und Taekwondo vermittelt werden. Weitere Sportarten sind Judo und Ringen. Boxen ist im Freistaat keine anerkannte Schulsportart. Kritisch gesehen wird der Boxsport in Sachsen. Dort ist Boxen in der Schule nicht zugelassen. Grund: Boxen sei eine Kampfsportart, die auf das K.o.-Schlagen des Gegners ausgerichtet sei, und dies widerspreche dem Bildung- und Erziehungsauftrag und der Unfallprävention, teilt das Kultusministerium mit. Und verweist auf Empfehlungen der KMK-Kommission Sport, der zufolge Kampfsportarten mit Schlagtechniken im Schulsport nicht zu genehmigen seien.


In Nordrhein-Westfalen verweist man auf den Erlass „Sicherheitsförderung im Schulsport“. Sportarten, die Aggressionstechniken vermitteln und in der wettkampforientierten Form darauf ausgerichtet seien, den Gegner durch gezielte Techniken bzw. Körpertreffer zu besiegen, seien nicht mit den Rahmenvorgaben für den Schulsport in NRW zu vereinbaren, schreibt das Kultusministerium.


Allerdings, so das NRW-Kultusministerium, könnten Vorstufen und Übungen aus Kampfsportarten im Schulsport durchgeführt werden, wenn entsprechende Aussagen im Erlass „Sicherheitsförderung im Schulsport“ und die Rahmenvorgaben für den Schulsport beachtet würden. Weiter heißt es: Derzeit werde darüber nachgedacht, inwiefern etwa kontaktloses Boxen bei einer Überarbeitung der Rechtsgrundlagen Berücksichtigung finden könne.


Fazit: Aufgrund der unterschiedlichen Bewertungen ist Schulleitungen zu empfehlen, sich bei geplanten Boxsport- Projekten über die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu informieren.

Weitere Infos


Alle Stellungnahmen, die von den Kultusministerien zur Veröffentlichung freigegeben wurden, ¡nden Sie im ungekürzten Wortlaut auf dem Schulportal DGUV Lernen und Gesundheit unter www.dguv-lug, Webcode 1002106.


René de Ridder, Redakteur, Universum Verlag

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