An Schulen in Deutschland werden mittlerweile vielerorts Schulhunde eingesetzt. Dabei gilt wie bei jedem Unterrichtskonzept: Eine gründliche Information und Vorbereitung ist der beste Garant für ein Gelingen des Projekts.
Die Beachtung von Sicherheit und Hygiene ist zweifellos ein wichtiger, wenn auch nicht der allein ausschlaggebende Faktor. Die gezielte Vorbereitung beginnt damit, alle Beteiligten beziehungsweise Betroffenen gut auf das Schulhund-Projekt einzustimmen. Informiert und eingebunden werden müssen daher die Schulleitung, das gesamte Lehrerkollegium, der Schulhausmeister, Reinigungskräfte und selbstverständlich Schüler- und Elternschaft. Gerade Letztere müssen die Chancen und Ziele, die mit dem Einsatz des Schulhundes im Unterricht verfolgt werden, nachvoll- ziehen und mittragen können, nämlich insbesondere
Im Fokus der gezielten Vorbereitung des Projekts steht neben der Information der genannten Personengruppen der Schulhund selbst. Anders als ein Besuchs- oder Therapiebegleithund, der nur vorübergehend im Unterricht dabei ist, begleitet der Schulhund seinen Hundeführer (die Lehrkraft) regelmäßig in die Schule und unterstützt ihn durch seine Anwesenheit sowie durch gezielte Interaktionen mit den Schülerinnen und Schülern bei der Umsetzung von pädagogischen Zielen (zur Abgrenzung siehe Info-Kasten rechts). Er kommt also mit den Kindern oder Jugendlichen über einen längeren Zeitraum ständig in unmittelbaren Kontakt.
Händewaschen ist unerlässlich
Neben dem Sicherheitsaspekt ist allerdings die Hygiene gerade im schulischen Bereich von besonderer Bedeutung. In Teil II Punkt 3.1 der RiSU werden die Möglichkeiten und Verhaltensregeln bzgl. der Übertragung von Krankheiten von Tieren auf Menschen anschaulich dargestellt. Im Vordergrund stehen bei Schulhunden sicher Hautpilz- und Wurmerkrankungen sowie Parasitenbefall (u. a. Läuse, Flöhe, Zecken). Von daher ist die Einhaltung hygienischer Grundregeln wie gründliches Händewaschen, gegebenenfalls auch Desinfizieren beim Kontakt mit dem Schulhund, für alle Beteiligten unerlässlich. Empfohlen wird in der RiSU das umgehende Aufsuchen eines Arztes mit Hinweis auf den Tierkontakt, sofern sich Hautveränderungen, Hautjucken, Durchfall, Unwohlsein oder sonstige Krankheitszeichen einstellen sollten.
Umso wichtiger ist bei all diesen Sicherheits- und Hygieneanforderungen auch und gerade aus präventiver Sicht, die Eignung eines Hundes als Schulhund im Vorfeld des Einsatzes sehr gründlich zu prüfen und auch laufend zu kontrollieren.
So schreiben viele Konzepte bzw. Hygienepläne von Schulen, die bereits mit Schulhund-Projekten arbeiten, in Bezug auf den Hund insbesondere folgende Dokumentationen vor:
Ausbildung und Wesenstest für Schulhunde
Bundesweit einheitliche Vorgaben für Ausbildungen und Wesenstests von Schulhunden gibt es – soweit ersichtlich – bislang nicht. Vor dem Einsatz eines Hundes als Schulhund erscheint allerdings – wie die Praxis zeigt – die Vorbereitung des Hundes sowie die Durchführung eines entsprechenden Tests in einer Hundeschule schon aus Sicherheits- und Haftungsgründen geboten und sinnvoll. Dabei werden insbesondere die nachfolgenden positiven oder negativen Eigenschaften des Hundes festgestellt und bewertet:
In der zusammenfassenden Wesensbeurteilung muss die Eignung als Schulhund entsprechend attestiert werden.
Und wenn doch etwas passiert? Dann tritt zu Gunsten des verletzten Schulkindes die gesetzliche Unfallversicherung ein. Denn der Versicherungsschutz greift auch dann, wenn das Kind im Rahmen einer Schulveranstaltung, insbesondere im Unterricht einschließlich der Pausen oder bei einem Schulausflug, von einem Schulhund gebissen oder anderweitig verletzt wird.
Michael von Farkas ist Mitglied der Geschäftsführung der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB).
Kontakt: redaktion.pp(at)universum.de
Dies erfordert in puncto Sicherheit und Hygiene die Erfüllung einer Vielzahl von wichtigen und unabdingbaren Kriterien. Einschlägige gesetzliche Grundlagen sind:
Eine Zusammenstellung der zu beachtenden Regelwerke findet sich in Teil III Punkt 10 der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) der Kultusministerkonferenz (KMK) in der Fassung vom 26.02.2016. Diese Richtlinie beinhaltet auch in Teil I unter Punkt 7.1 sowie in Teil II unter Punkt 3.1 wichtige Vorgaben, Hinweise und Ratschläge zum Umgang mit Tieren sowohl allgemein im Schulalltag als auch gezielt im Fachunterricht (Biologie).
Rückzugsmöglichkeit schaffen
Allgemein wird in Teil I der RiSU unter 7.1 zunächst festgehalten, dass der Umgang mit Tieren in der Schule zwar grundsätzlich erlaubt ist, dass aber Tiere, die Krankheiten übertragen, weder gehalten noch zu Demonstrationszwecken eingesetzt werden dürfen. Auch darf das artgemäße Verhaltensbedürfnis der Tiere nicht eingeschränkt werden, um Sicherheitsrisiken zu minimieren. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zum einen, dass der Schulhund im Klassenraum eine Rückzugsmöglichkeit (Decke, Körbchen in der Ecke) hat, die für die Kinder tabu ist.
Wichtig ist aber auch, dass die Kinder Verhaltensmuster des Hundes kennen lernen und respektieren, beispielsweise dass er beim Fressen oder Schlafen nicht gestört werden darf oder dass ein hoher Geräuschpegel ebenso wie ein Herumrennen im Klassenraum das Tier unnötig irritiert beziehungsweise verschreckt.