Foto: Dominik Buschardt

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"Gab auch brenzlige Situationen"

Die Freiarbeitsphase in der Klasse 2b läft vorbildlich. Die Kinder murmeln leise und arbeiten allein oder in Kleingruppen an verschiedenen Aufgaben. Während Klassenlehrerin Anne Lindenblatt Fragen beantwortet, unterstützt Sonderpädagoge Stefan Schleicher eine Arbeitsgruppe. Dritte im Team ist Marlene Ullmann: Die Teilhabeassistentin unterstützt Florian*, einen Jungen mit der Diagnose Autismus. Heute ist die Arbeitsatmosphäre so ruhig, dass unklar ist, welches Kind hochbegabt und ist und welches sonderpädagogischer Förderung bedarf.

 

Derart entspannt und konzentriert ging es nicht immer zu. Die Klassenlehrerin, eine überzeugte Inklusionsbefürworterin, unterrichtete die 2b anderthalb Jahre größtenteils allein. Sonderpädagogische Unterstützung gab es nur in acht Wochenstunden, also nicht einmal für die Hälfte der Unterrichtsstunden. Eine Teilhabeassistentin stand zunächst auch nicht zur Verfügung. Eine schwierige Zeit, erinnert sich Anne Lindenblatt: "Es kam immer wieder auch zu brenzligen Situationen im Unterricht, Sachen flogen durch die Gegend. Ich habe mich einige Male gefragt: Wie schaffe ich es, ein Kind zu beruhigen und zugleich alle anderen zu schützen?"

 

Mittlerweile wird sie intensiver unterstützt vom Sonderpädagogen Stefan Schleicher, der immerhin während 8 Wochenstunden mitunterrichtet. Dann steht der Beratungslehrer für alle Grundschulkinder zur Verfügung - egal ob sie einen offziell festgestellten Förderbedarf haben oder nicht. Doch weil der 53-Jährige nur in einem Teil der Stunden präsent ist, entsteht enormer Abstimmungsaufwand. Die Lehrkräfte müssen sich Woche für Woche auf den neuesten Stand bringen. "Oft stehen wir in den Pausen oder nach dem Unterricht hier, um alles abzustimmen und zu besprechen. Am liebsten wäre es mir, wenn der Kollege in allen Stunden dabei sein könnte", sagt die Grundschulpädagogin.

 

Woran liegt es, dass der Sonderpädagoge nur eine bestimmte Stundenzahl mitunterrichten kann? Der Schule steht lediglich ein festgelegtes Kontingent an sonderpädagogischen Stunden zur Verfügung. Diese Stunden der Beratungs- und Förderzentren, abgekürzt BFZ, werden der Einrichtung auf Grundlage der gesamten Schülerzahl pauschal zugewiesen. Die Leitung der Grundschule Schlüchtern entscheidet dann selbst, wie sie die Förderstunden auf die einzelnen Klassen verteilen möchte.

*Name von der Redaktion geändert

Akzeptanz ist gewachsen
Positiv beeinflusst hat die Klassenatmosphäre auch Marlene Ullmann. Die Teilhabeassistentin begleitet den neunjährigen Florian täglich in der Schule. Und bremst ihn, wenn er im Übereifer alle zehn angebotenen Aufgaben auf einmal bearbeiten will. Oder wirkt beruhigend, wenn Florians emotionales Gleichgewicht wegen Belastungen oder Stress einmal aus dem Lot gerät.

 

Zu früheren Zeiten führte das ohne Schulbegleiterin schon zu problematischen Situationen. "Fast hätte Florian die Schule verlassen, aber mittlerweile hat sich alles gut eingespielt." In der Klasse ist die Akzeptanz gewachsen, sagt die 32-Jährige: "Er wird zum Beispiel wegen seiner sehr guten sportlichen Fähigkeiten durchaus geschätzt."

 

Dass die Teilhabeassistentin Florian in diesem Ausmaß begleiten kann und sich so auch die Situation der gesamten Klasse entspannt, ist nicht selbstverständlich. Alle sechs Monate muss die teure Betreuung beim Jugend- oder Sozialamt von den Eltern erneut beantragt werden. Eine Zitterpartie für alle Beteiligten, da die Bewilligung auch von der amtlichen Budgetlage abhängt. Bei der Antragstellung greift die Grundschule den Eltern unter die Arme. Das ist einer der Gründe, warum in Iris Müllers Dienstzimmer immer höhere Aktenberge wachsen.

 

Die Leiterin der Grundschule Schlüchtern investiert einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit, um dem bürokratischen Aufwand des inklusiven Lernens Rechnung zu tragen. Konkret sieht das so aus: Ergebnisse von Förderplankonferenzen, Einschulungstests und amtsärztlichen Untersuchungen, inner- und außerschulischen Gutachten und Anträge zur Feststellung eines Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung wollen bearbeitet, Eltern zeitnah informiert und beraten werden. Alle am Beratungsprozess Beteiligten müssen immer wieder an einen Tisch gebracht werden, so dass gute Lösungen gefunden werden. "Ressourcen beschaffen, damit Inklusion möglichst gut funktionieren kann", so nennt Iris Müller den Aufgabenkomplex, der Schulleitungen immer mehr Aufmerksamkeit abverlangt.

 

Eine Mammutaufgabe, die nicht einfach ist. "In unserer Schule werden auch Kinder beschult, die unbedingt massive außerschulische und besondere innerschulische Hilfe für ihre emotionale und soziale Entwicklung brauchen. Leider ist es oft schwierig und langwierig, für diese Kinder passende Fördermaßnahmen zu akquirieren. Eltern müssen von der Notwendigkeit einer möglichen Maßnahme überzeugt werden, das Geld fehlt oder zu viele Akteure sind an der Bewilligung von Hilfemaßnahmen beteiligt", schildert Iris Müller das zeitaufwändige Prozedere.

 

Für den Alltag der Grundschullehrkräfte sind diese Phasen besonders belastend. "Sie haben kaum Unterstützung und müssen tagtäglich abwägen , ob sie die Verantwortung für ein Kind übernehmen können oder nicht", sagt die Schulleiterin. Trotz aller Mühen ist die 47-Jährige "Feuer und Flamme" für Inklusion. Und weil das Prinzip inklusiven Lernens ist, alle Kinder optimal zu fördern, hat Iris Müller ebenso die sehr leistungsfähigen Kinder im Blick - von denen einige auch in der inklusiven Klasse 2b unterrichtet werden.

 

Die Grundschule Schlüchtern wird sich demnächst um das hessische Gütesiegel Hochbegabung bewerben.

Inklusionsprojekte an der Grundschule

  • Die inklusive Klasse 2b umfasst 22 Klassenmitglieder. Davon hat ein Kind Förderanspruch im Bereich Lernen, zwei Kinder Förderanspruch im Bereich emotionale und soziale Entwicklung. Während acht Wochenstunden unterrichtet ein Sonderpädagoge mit. Eine Teilhabeassistentin unterstützt täglich einen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
  • Zudem gibt es ein kooperatives Angebot mit der Heinrich-Hehrmann- Schule (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung). Es umfasst 18 Kinder, davon sechs Kinder mit Förderanspruch im Bereich "Geistige Entwicklung". In allen Stunden sind eine Grundschullehrkraft, ein Sonderpädagoge, ein Erzieher und ein Teilhabeassistent anwesend.


Was bedeutet Teilhabeassistenz?

  • Teilhabeassistenten (auch Schulbegleiter, Integrations- oder Schulassistenten) unterstützen Personen, die ohne fremde Hilfe das "normale Leben" in der einen oder anderen Form nicht bewältigen können.
  • Aufgaben: Begleitung auf dem Schulweg, bei Aktivitäten im Schulalltag und bei Klassenfahrten, Unterstützung im Unterricht, bei der Nutzung von Hilfsmitteln, beim Essen oder der Kommunikation und Assistenz bei Fortbewegung und Toilettengang.
  • Für den Einsatz müssen Eltern einen Antrag beim zuständigen Sozial- oder Jugendamt stellen.


Weitere Informationen zur Schule unter www.bergwinkelgrundschule.de

 

 

AUTOR

René de Ridder René de Ridder ist Redakteur bei DGUV pluspunkt.

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