Warum engagiert sich die Unfallkasse Hessen für das Krisenmanagement an Schulen?
Als gesetzliche Unfallversicherung für hessische Schülerinnen und Schüler beschränken sich die Leistungen der Unfallkasse Hessen nicht nur auf Körperschäden nach klassischen Schulunfällen. Auch die Verletzung der Seele - der psychische Gesundheitsschaden nach einem traumatisierenden Ereignis - gilt als Versicherungsfall, den die Unfallkasse Hessen mit allen geeigneten Mitteln zu entschädigen hat.
Professionelles Krisenmanagement an hessischen Schulen bedeutet konkret, dass die Schulen verpflichtend schulische Krisenteams aufbauen und Krisenpläne erstellen müssen sowie durch schulpsychologische Kriseninterventionsteams (SKIT) unterstützt werden. Wichtig ist zudem, dass die Schulen Netzwerke bilden. Eingebunden werden schulpsychologische Dienste, Krisenteams, Erziehungsberatungsstellen, Jugendhilfe, sonstige psychologische Fachkräfte, Polizei, Rettungswesen, Notfallseelsorge und Kriseninterventionsdienste. Dies alles hilft auch der Unfallkasse Hessen, ihren Auftrag zur Rehabilitation traumatisierter Kindern zu erfüllen.
Welche Regelungen beinhaltet die Kooperationsvereinbarung?
Der Vertrag regelt für Krisensituationen an Schulen die Zusammenarbeit zwischen Unfallkasse, Hessischem Kultusministerium und Hessischem Ministerium des Innern und für Sport. Festgelegt ist etwa, dass sich die Vertragspartner möglichst frühzeitig und wechselseitig über Art und Umfang der Krisenlage informieren. Ein anderer Punkt schreibt fest, wie sich Unfallkasse und SKIT über die psychologische Notfallversorgung und eine eventuelle mittel- oder langfristige psychologischen Nachsorge untereinander abstimmen.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass betroffene Kinder und Jugendliche nach einem Krisenfall zeitnah professionelle Unterstützung und größtmögliche Hilfe erhalten und die Unfallkasse die Durchführung, Steuerung und Überwachung des Heilverfahrens als Rehabilitationsaufgabe wahrnehmen kann. Vereinbart wurde auch, dass sich die Unfallkasse regelmäßig an den Kosten für Fortbildung der SKIT-Teams und an deren professioneller Ausstattung für Krisenfälle beteiligt.
Wie profitieren Schulen beziehungsweise Schulämter konkret von der Kooperation?
Im Krisenfall profitieren Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrkräfte und anderes schulisches Personal, weil mit dem Vertrag eine frühzeitige professionelle Betreuung sichergestellt wird. Auch Schulen und Schulämter haben einen konkreten Nutzen, da die Unfallkasse die Weiterqualifizierung der beteiligten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Bereich Krisenintervention und Notfallpsychologie unterstützt. Darüber hinaus hat die Unfallkasse Hessen alle schulpsychologischen Teams in den 15 staatlichen Schulämtern mit einem notfallpsychologischen Rucksack ausgestattet.
Alex Pistauer arbeitet im Bereich "Strategische Steuerung" bei der Unfallkasse Hessen, Frankfurt/Main.
Das Gespräch führte René de Ridder, Redakteur (Universum Verlag)