Exklusion und Separation

Integration und Inklusion

So normal wie möglich - so besonders wie nötig

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung formuliert das Recht, dass Kinder und Jugendliche nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Auch das SGB IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" beschreibt Menschen mit Behinderung nicht mehr als "Objekte" von Hilfe und Förderung, sondern als Träger von Rechten.


Die Begegnung mit einem Kind mit Behinderung kann auch erfahrene Fachkräfte verunsichern. Werden sie mit der Dimension Behinderung konfrontiert, vergessen sie oft, dass was für alle Kinder gut ist, auch für diese Kinder gut ist. Die Anforderung, möglichst viel "Förderung" oder "Therapie" möge die Situation verbessern, setzt Pädagogen und Eltern unter Druck. Es ist schwer, das Kind zu sehen und nicht nur die Behinderung. Aber Kinder sind aktive Gestalter ihrer Bildung - alle Kinder.

Deshalb müssen Zahlen nachdenklich stimmen, die derzeit noch das gängige Verständnis von Schule charakterisieren: Nur 20 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf besuchen eine allgemeinbildende Schule. In Hessen gibt es zum Beispiel neun verschiedene Arten von Förderschulen. Unser Problem auf dem Weg zur Inklusion scheint hier nicht im Fehlen von Hilfen zu bestehen, sondern in sich selbst erhaltenden, "besonderen" Bildungsangeboten.


Was bleibt zu tun?

Nehmen wir Inklusion ernst, so verbietet sich die Aussonderung von Kindern aus dem allgemeinen Bildungssystem. In Folge erkennen wir auch die Verschiedenheit aller anderen Kinder an, ob Jungen und Mädchen, Hochbegabte, Kinder mit
Migrationshintergrund oder aus verschiedenen Milieus. Die Gemeinschaft aller Kinder wäre der Normalfall.

Integration ist nur notwendig, solange Aussonderung und getrenntes Denken der Normalfall sind. Aber: Jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt. Inklusive Prozesse können überall eingeleitet werden, in allen Bildungsinstitutionen. Entscheidend sind die Haltungen und Werte der beteiligten Fachkräfte.
Die Gesellschaft sollte dabei darauf achten, den Begriff der Inklusion mit dem Sinn zu versehen, der damit verbunden ist: dem Menschenrecht auf bedingungslose Teilhabe.


Die Begriffe Integration und Inklusion unterscheiden sich in wesentlichen Positionen von einander.


Integration

  • unterscheidet zwischen Kindern mit Behinderung und Kindern ohne Behinderung.
  • braucht Fachkräfte mit sonderpädagogischen und heilpädagogischen Spezialkenntnissen, die Kinder fördern und behandeln.
  • stellt besondere Ressourcen für Kinder mit Behinderung bereit.
  • betrachtet Kinder mit Behinderung als Objekte von Hilfen und Förderung.


Inklusion

  • geht von den Besonderheiten und individuellen Bedürfnissen jedes Kindes aus.
  • braucht multiprofessionelle Teams, die im gemeinsamen Dialog ihre jeweiligen fachlichen Perspektiven austauschen.
  • stellt Ressourcen für die gesamte Institution bereit.
  • betrachtet alle Kinder als Akteure ihrer Entwicklung und Träger von Rechten.

AUTORIN
Ursel Heinze bietet freiberuflich Fortbildungen im Feld der Frühen Bildung an.
E-Mail: urselheinze@gmx.de

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